Nutzungsausfall
Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu — auch ohne Mietwagen.
Wer nach einem unverschuldeten Unfall ohne Auto dasteht, hat einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Auch dieser Posten fehlt in der Versicherungsabrechnung oft — wir erfassen ihn im Gutachten.
Was ist Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist eine pauschale Entschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist — während der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung. Sie erhalten sie auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Was pro Tag zusammenkommt
Die Pauschale richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Beispielwerte nach gängigen Tabellen — die genaue Einstufung nehmen wir im Gutachten vor.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in der Zeit tatsächlich genutzt.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie wären auch in der Lage gewesen, es zu nutzen (z. B. nicht selbst verletzt).
- Tatsächlicher Ausfall: das Fahrzeug war unfallbedingt nicht fahrbereit.
Mietwagen oder Pauschale?
Beides steht Ihnen zu — Sie entscheiden, was besser passt.
Sofort wieder mobil.
- Ersatzfahrzeug einer angemessenen Klasse
- Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Abrechnung läuft direkt
Geld statt Auto.
- Kein Mietwagen nötig
- Feste Tagespauschale je Fahrzeugklasse
- Lohnt sich, wenn Sie zeitweise kein Auto brauchen
Für wie viele Tage?
Maßgeblich ist die nachgewiesene Ausfalldauer — also die Reparaturdauer laut Gutachten bzw. bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Genau dafür ist eine saubere gutachterliche Dokumentation wichtig. Siehe auch Wertminderung.
